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Empfehlung zum Einsatz generativer KI an Schulen

Empfehlung der Fachgruppe OSKIN: eine fachliche Einschätzung, keine offizielle Stellungnahme oder Weisung des Kantons Zug.

übergreifend24. Mai 2026Fachgruppe OSKIN

Kurzfassung

Generative KI ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern Realität auch im Schulalltag. Als leistungsfähiges Werkzeug kann sie den Unterricht bereichern und entlasten, birgt jedoch das Risiko, dass Denkprozesse aus Bequemlichkeit delegiert werden. Gleichzeitig rückt das in den Fokus, was Technologie nicht ersetzen kann: Grundlegende und überfachliche Kompetenzen, Urteilsfähigkeit und die Bildung von Charakterstärken.

Um diesen Anspruch im Schulalltag einzulösen, braucht es verbindliche Strukturen statt isolierter Einzelentscheidungen. Die folgenden acht Empfehlungen bilden einen systematischen Rahmen, der die technischen Voraussetzungen klärt, pädagogische Leitplanken setzt und die Umsetzung als geordneten Prozess gestaltet.

  1. Die Schule stellt KI-Werkzeuge bereit - für Datenschutz, Chancengerechtigkeit und pädagogische Steuerung.

  2. Eine Drei-Zonen-Regel übersetzt die gesetzlichen Anforderungen in alltagstaugliche Praxis.

  3. Der Einsatz orientiert sich am Alter der Lernenden und schützt die Kompetenzentwicklung.

  4. Die Schule entwickelt eine gemeinsame Haltung dazu, wann, wie und in welcher Form Lernende dem Thema KI begegnen und mit ihr arbeiten - ein schulinterner Kompetenzpass ist eine Möglichkeit dazu.

  5. Transparente Settings sichern faire Beurteilung - das Lernziel entscheidet über den KI-Einsatz.

  6. Verbindliche Weiterbildung, ein gemeinsamer Handlungsrahmen und eine zentrale Praxissammlung schaffen Sicherheit.

  7. Die Einführung folgt einem klaren Phasenplan - von der Pilotierung über die Qualifizierung zum Regelbetrieb.

  8. Die Elternkommunikation erfolgt über bestehende Kanäle - mit Fokus auf Haltung, nicht auf Technik.

Empfehlungen

Die Wahl der passenden Plattform

Generative KI ist im Alltag der Kinder und Jugendlichen angekommen. Die Schule bietet KI-Werkzeuge für alle an und gewährleistet damit:

  1. Datenschutz. Die schulische KI-Umgebung stellt sicher, dass die Schule ihrer Verantwortung für den Schutz der Daten nachkommt. Die Zugänge erfordern keine privaten Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Vertragliche Regelungen stellen sicher, dass die Eingaben der Lernenden nicht zum Training von KI-Modellen weiterverwendet werden.

  2. Chancengerechtigkeit. Die Schule lizenziert leistungsfähige Modelle für alle Lernenden, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses. Damit arbeiten alle unter gleichen Voraussetzungen, und die Leistungsbeurteilung bleibt fair.

  3. Pädagogische Begleitung. Über ein «Lehrer-Cockpit» erhalten Lehrpersonen Einblick in die Chatverläufe der Lernenden. Der essenzielle «Schulterblick» bleibt erhalten: Fehlkonzepte lassen sich frühzeitig erkennen, gezieltes Feedback wird möglich.

Eine schulische KI-Umgebung schafft so die Voraussetzungen, damit die Schule ihrer Verantwortung für Datenschutz, Chancengerechtigkeit und pädagogische Begleitung nachkommen kann.

Der Datenschutz

Der Markt ist jung und in Bewegung. Bei der Wahl der Plattform zählt neben der Funktionalität auch die Zukunftsfähigkeit des Anbieters: Verfügt er über die nötige Grösse für einen langfristigen Betrieb, und bietet er professionelle Schulungsangebote sowie selbstständig nutzbare Lernressourcen für Lehrpersonen? Grundsätzlich ist zwischen pädagogischen Lernplattformen (für Lernende) und reinen Produktivitäts-Tools (für Lehrpersonen) zu unterscheiden.

Eine weitere häufige Fehlannahme: Wenn eine Plattform sich explizit an das Schweizer Datenschutzrecht halte, kann man sie ohne weitere Massnahmen einsetzen. Doch auch dieser Schluss greift zu kurz. Selbst wenn ein Anbieter nach Schweizer- und Zuger - Datenschutzrecht konform handelt, betrifft dies nur seine Hälfte - seine eigenen Pflichten als privates Unternehmen.

Die andere Hälfte sind die Pflichten der Schule selbst: Als verantwortliches Organ muss sie für ihren Einsatz nach dem Zuger Datenschutzgesetz eigene Schritte erbringen - eine gesetzliche Grundlage für die konkreten Daten, eine Dokumentation der Bearbeitung, eine Schwellenwert- und Risikoanalyse bzw. eine Datenschutz-Folgenabschätzung, einen Auftragsbearbeitungsvertrag nach kantonalen Anforderungen und, bei hohem Restrisiko, den Einbezug der kantonalen Datenschutzstelle.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht «Ist die Plattform konform?», sondern «Wie kann die Schule für diesen konkreten Einsatz ihre eigenen Pflichten mit dieser Plattform erfüllen?». Die Konformität des Anbieters ist eine Voraussetzung dafür, nicht der Freibrief.

Dreischritt nach dem Zuger Datenschutzgesetz - für jede Plattform:

  1. Schwellenwertanalyse: Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nötig? Beim schulischen KI-Einsatz ist die Schwelle regelmässig erreicht - grössere Anzahl Personen, neue Technologie, Minderjährige, komplexe Unterauftragsbearbeitung.

  2. Risikoanalyse / DSFA: Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere bewerten, Massnahmen festhalten, Restrisiko bestimmen.

  3. Vertragsanhang und ggf. Vorabkonsultation: Wo der Standard-AVV die Zuger Anforderungen nicht abbildet, einen Vertragsanhang Schweizer Datenschutzrecht abschliessen. Verbleibt ein hohes Restrisiko, die Datenschutzstelle des Kantons Zug einbeziehen.

Die folgende Übersicht ist deshalb wertungsfrei: Sie listet Funktionen, KI-Modelle und Eckdaten, nimmt aber keine Eignungsbewertung vorweg.

Plattformen mit Lernenden-Zugang

Zielgruppe: Lernende und Lehrpersonen. Zugang ohne persönliche Registrierung; Lehrpersonen sehen über Klassenraum bzw. Dashboard die Eingaben.

fobizz

Zugang & Steuerung

Temporäre Codes oder feste Klassenraum-Accounts; Lehrperson sieht Eingaben und kann eingreifen.

Modelle & Funktionen

Text, Bild, Audio, Video. Modelle: OpenAI, Anthropic, Mistral, Stability AI. Grosses Fortbildungs- und OER-Angebot, Landeslizenzen.

Datenstandort

EU-Raum

Kosten / Lizenz

Schulträgerlizenz; AVV nach deutschem Recht (CH-Anhang nötig).

schulKI

Zugang & Steuerung

Freigabeschlüssel (QR/Link) ohne Registrierung und ohne E-Mail; Dashboard mit Chatverläufen.

Modelle & Funktionen

Chat, Bild, Handschrift- und Texterkennung, Sprachausgabe, Aufgabenkontrolle; 200+ Unterrichtsstunden. Modelle: OpenAI, Anthropic. Klett und Telekom.

Datenstandort

Deutschland

Kosten / Lizenz

Token-basiert; kostenloser Einstieg.

schabi

Zugang & Steuerung

Steuerung pro Klassenprojekt; voller Einblick in Chatverläufe; in die Schulumgebung integriert.

Modelle & Funktionen

Rund 19 Modelle (OpenAI, Claude, Gemini, Mistral, Llama) plus Bild, Audio, Video. Metadaten-Entfernung vor externer Weiterleitung.

Datenstandort

Schweiz

Kosten / Lizenz

Kredit ab CHF 20.- (Pro-Lizenz); CH-Lizenzen ab CHF 69.- pro Klasse.

Produktivitäts-Tools für Lehrpersonen

Zielgruppe: Lehrpersonen. Kein kontrollierter Lernenden-Zugang, keine pädagogische Steuerung (keine Verlaufseinsicht, keine Klassenraum-Funktion).

ChatGPT

KI-Modell

OpenAI (GPT)

Integration / SSO

Browser/App, Konnektoren; kein M365-SSO (Google-SSO möglich).

Datenstandort

USA

Kosten / Lizenz

Plus rund 20 USD, Team 25-30 USD pro Person/Monat; nicht in Schullizenz.

Microsoft Copilot

KI-Modell

OpenAI (GPT) via Microsoft

Integration / SSO

Microsoft 365 Copilot in den Office-Apps; M365-SSO nativ.

Datenstandort

EU/USA

Kosten / Lizenz

Add-on rund 30 USD bzw. ca. 35 CHF/Person; Chat-Integration seit 04/2026 eingeschränkt.

Claude

KI-Modell

Anthropic (Claude)

Integration / SSO

Browser/App, Apps; SAML-SSO (nicht M365-nativ).

Datenstandort

USA

Kosten / Lizenz

Pro rund 20 USD, Team 25-30 USD pro Person/Monat; nicht in Schullizenz.

Gemini

KI-Modell

Google (Gemini)

Integration / SSO

Browser; Google Workspace; Google-SSO (nicht M365).

Datenstandort

EU/USA

Kosten / Lizenz

Basis kostenlos; erweitert (Google AI Pro) rund 22 USD/Monat.

Drei-Zonen-Regel für umsetzbaren Datenschutz

Das Datenschutzgesetz des Kantons Zug gilt für alle gemeindlichen Schulen und regelt, wie Behörden Personendaten bearbeiten dürfen. Für den Einsatz von KI-Tools sind vier Grundsätze besonders relevant:

  • Besonders schützenswerte Personendaten. Angaben über Gesundheit, Fördermassnahmen, religiöse Zugehörigkeit, ethnische Herkunft oder soziale Hilfe geniessen erhöhten Schutz und dürfen nur mit gesetzlicher Grundlage oder ausdrücklicher Einwilligung bearbeitet werden. Bei KI-Tools ist die Gefahr besonders gross, dass solche Daten beiläufig in einen Prompt geraten - etwa wenn ein Förderbericht zur Überarbeitung eingefügt wird - und damit unbemerkt an einen externen Anbieter gelangen.

  • Verantwortung bleibt bei der Schule. Auch wenn die Bearbeitung an einen Anbieter ausgelagert wird, bleibt die Schule als verantwortliches Organ für den gesetzmässigen Umgang mit den Daten zuständig. Gerade bei KI wiegt das schwer, weil die Verarbeitungskette undurchsichtig ist: Eingaben können über mehrere Unterauftragsbearbeiter und Sprachmodelle laufen, ohne dass die Schule den Weg der Daten im Einzelnen nachvollziehen kann.

  • Datensicherheit und Datensparsamkeit. Personendaten sind angemessen zu schützen und auf das für den Zweck nötige Mindestmass zu beschränken. KI verleitet zum Gegenteil, weil sich mit mehr Kontext scheinbar bessere Antworten erzielen lassen - der Anreiz, möglichst viele Informationen einzugeben, steht in direktem Widerspruch zur Datensparsamkeit.

  • Anonymisierung als Pflicht. Sobald der Bearbeitungszweck es zulässt, sind Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Bei KI ist das meist möglich und zugleich entscheidend: Für eine fachliche Rückmeldung zu einem Text oder einen Korrekturvorschlag braucht das Modell keine echten Namen, weshalb die Anonymisierung vor der Eingabe die wirksamste Schutzmassnahme ist.

Werden Daten von Lernenden eingegeben, ist das eine Datenbearbeitung und bei externen Anbietern zusätzlich eine Datenbekanntgabe - mit Rechenschaftspflicht der Schule.

Vier Techniken für die Anonymisierung:

  • 🔁 Ersetzen - Namen und identifizierende Angaben durch Platzhalter.

  • 🗂️ Generalisieren - konkrete Angaben auf die relevante Kategorie reduzieren.

  • ✂️ Abstrahieren - nur Aufgabenstellung oder Fehlermuster beschreiben.

  • 🎭 Fiktionalisieren - den realen Fall in ein konstruiertes Szenario überführen.

Stufengerechter Einsatz schützt Kompetenzentwicklung

Der erste Kontakt von Kindern mit KI lässt sich schulisch nicht steuern. Lernende begegnen KI längst ausserhalb der Schule. Diese Realität verlangt von Anfang an eine professionelle pädagogische Begleitung, die den Kompetenzaufbau gemäss Lehrplan 21 schützt und den Umgang mit KI altersgerecht aufbaut:

Spricht sich ein Kollegium ab, wann, wie und in welcher Form Lernende dem Thema KI begegnen und mit ihr arbeiten, hängt deren KI-Kompetenz nicht mehr vom Zufall oder vom Engagement einzelner Lehrpersonen ab. Eine Möglichkeit dafür ist ein schulinterner KI-Kompetenzpass: Die Schule legt darin fest, welche Fähigkeiten am Ende eines Zyklus vorhanden sein müssen, und macht den Lernfortschritt für Lernende, Eltern und Abnehmerschulen transparent. Er wird in den regulären Unterricht integriert und orientiert sich an zwei internationalen Referenzrahmen: am europäischen DigComp 2.2 und am UNESCO AI Competency Framework for Students mit seinen drei Progressionsstufen:

  1. Kompetenzstufe 1 - Verstehen und Bedienen (Understand). Technisches Grundverständnis und Entmystifizierung: Wie funktionieren Sprachmodelle, warum sind sie Wahrscheinlichkeitsmaschinen und keine Wissensdatenbanken? Schwerpunkt ist die Fehlererkennung und die Fähigkeit, KI-Ergebnisse kritisch zu beurteilen.

  2. Kompetenzstufe 2 - Hinterfragen und Einordnen (Apply). Kritische Reflexion und Medienkompetenz: Quellenkritik, Bias in Trainingsdaten, Manipulation von Text und Bild sowie die Kennzeichnung von KI-Inhalten als Frage der intellektuellen Ehrlichkeit.

  3. Kompetenzstufe 3 - Anwenden und Professionalisieren (Create). Produktive Anwendung in realen Szenarien unter strikten Transparenzregeln. Ziel ist Mündigkeit: zu wissen, wann KI einen Mehrwert bietet und wann sie hinderlich ist.

Settings und Aufgabenformate sichern faire Beurteilung

Die Frage «Hat die Schülerin das selbst geschrieben?» führt in eine Sackgasse. Sie lässt sich technisch nicht zuverlässig beantworten und lenkt vom pädagogischen Kern ab. Die entscheidende Frage lautet: Wurde das Lernziel erreicht, und woran mache ich das fest? Das Problem der unklaren Urheberschaft ist nicht neu. Hausaufgaben waren noch nie ein zuverlässiger Massstab für reine Eigenleistung. KI hat daran nichts geändert, ausser dass die Hilfe nun für alle verfügbar ist. Anstatt im Nachhinein Texte auf KI-Spuren zu untersuchen, sollte das Setting proaktiv gestaltet werden.

Die Logik ist einfach:

  1. Geht es um den Erwerb einer Grundkompetenz, ist der Prozess das Ziel - KI wäre eine schädliche Abkürzung, die das Setting ausschliessen muss.

  2. Geht es um die Anwendung von Wissen oder ein bestmögliches Produkt, wird KI zum legitimen Werkzeug, vorausgesetzt, die Lernenden verstehen das Ergebnis, können es rekonstruieren und verantworten.

Die Konsequenz - Transparenz beim Setting: Drei Settings definieren den Rahmen, fünf Aufgabenformate konkretisieren die Beurteilung. Lernende wissen vor jeder Aufgabe, welches Setting gilt und was von ihnen erwartet wird.

Weiterbildung, Handlungsrahmen, Elternkommunikation

Damit KI im Schulalltag sinnvoll eingesetzt wird, brauchen Lehrpersonen Sicherheit im Umgang damit. Die Weiterbildung ist verbindlich für alle und unterscheidet drei Ebenen, die je nach Zyklus unterschiedlich gewichtet werden: KI als Arbeitswerkzeug der Lehrperson, KI als Unterrichtsgegenstand und KI als Werkzeug der Lernenden.

  1. Das gemeinsame Fundament. Unabhängig vom Zyklus muss jede Lehrperson gezielt Erfahrungen mit KI sammeln, mit guten Prompts steuern, kritisch prüfen, datenschutzkonform nutzen, nach schulischen Regeln anwenden und in Beurteilungssituationen korrekt regeln können.

  2. Handlungsrahmen und Praxissammlung. Ein verbindlicher Handlungsrahmen definiert die Regeln für den KI-Einsatz auf allen drei Ebenen - schlank und aus der Praxis heraus entwickelt. Eine gepflegte Praxissammlung bündelt erprobte Unterrichtsbeispiele und Vorlagen für das gesamte Kollegium.

  3. Einführung als Schulentwicklung. Die Einführung folgt einem klaren Phasenplan - von der Pilotierung über die Qualifizierung zum Regelbetrieb.

Die Elternkommunikation bettet KI als selbstverständlichen Teil der Schulentwicklung in die bestehende Kommunikation ein. Die Rahmenbedingungen werden über die bestehende ICT-Nutzungsvereinbarung geregelt, die um KI-relevante Punkte erweitert wird. Im Zentrum steht die Haltung der Schule: warum KI eingesetzt wird, welche Regeln gelten und wie der Kompetenzaufbau gestaltet ist.

Mögliche Kernbotschaften an die Elternschaft:

  • Der Einsatz orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand der Lernenden. Basiskompetenzen und personale Kompetenzen haben Vorrang.

  • Die Schule stellt alle nötigen KI-Anwendungen bereit. Alle Lernenden arbeiten unter gleichen Voraussetzungen und werden nach transparenten Kriterien beurteilt.

  • Der Datenschutz ist geregelt. Schützenswerte Daten von Lernenden werden nicht in KI-Systeme eingegeben.

  • Bewertungsanlässe finden in definierten Settings statt. Lernende wissen, ob und wie KI eingesetzt werden darf.

  • Lehrpersonen sind für den Umgang mit KI qualifiziert. Ein gemeinsamer Handlungsrahmen stellt sicher, dass der Einsatz an der ganzen Schule nach klaren Vorgaben erfolgt.

Ausblick

Generative KI entwickelt sich rasant weiter. Die vorliegenden Empfehlungen basieren auf dem aktuellen Stand der Technologie, der Forschung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einschätzungen zu Plattformen und Werkzeugen können sich entsprechend verändern.

Je leistungsfähiger die Werkzeuge werden, desto unverzichtbarer wird das menschliche Fundament und desto grösser die Verantwortung der Schule, dieses Fundament zu legen.


📎 Anhang: Drei Muster aus der Praxis

Die drei diesem Beitrag als PDF beigefügten Muster zeigen, wie sich der datenschutzrechtliche Dreischritt beim Einsatz einer KI-Plattform konkret umsetzen lässt - von der Prüfung der DSFA-Pflicht über die Folgenabschätzung bis zum ergänzenden Vertrag. Es sind anonymisierte Anschauungsbeispiele: Anbieter und Plattform («beispielKI») sind frei erfunden, sämtliche Namen und Zahlen sind Musterwerte und durch die effektiven Angaben des jeweiligen Schulträgers zu ersetzen. (Adressatenschaft: Umsetzungsverantwortliche, nicht Lehrpersonen.)

  1. Schwellenwertanalyse. Prüft anhand von acht Kriterien, ob für den geplanten Einsatz überhaupt eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Im Muster ist die Schwelle erreicht - was beim schulischen KI-Einsatz die Regel sein dürfte.

  2. Risikoanalyse / Datenschutz-Folgenabschätzung. Das Kernstück: Sie beschreibt die Datenbearbeitung, bewertet zehn Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere, hält die technischen, organisatorischen und vertraglichen Massnahmen fest und begründet, warum keine Vorabkonsultation der Datenschutzstelle nötig ist.

  3. Vertragsanhang Schweizer Datenschutzrecht. Schliesst die Lücke zwischen einem deutschen Standard-AVV und dem Zuger Recht - inklusive der drei dokumentierten Kompromisse (Unterauftragsbearbeiter, Newsletter, Löschung), die im Dialog mit dem Anbieter ausgehandelt wurden.

Disclaimer: Dieses Dokument wurde von der ICT-Fachgruppe OSKIN erarbeitet. Es spiegelt fachliche Einschätzungen wider und ist keine offizielle Weisung. Dieses Werk steht unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0. Es darf frei genutzt und für eigene Zwecke angepasst werden. Wir danken Ihnen für den fairen Verweis auf die ICT-Fachgruppe OSKIN als Urheber.