Zum Inhalt
OSKIN
← alle Beiträge

Merkblatt zum Umgang mit digitalen Plattformen und Tools in der Schule

übergreifend9. April 2026Pascal Schauber

Ausgangslage

Digitale Medien halten immer mehr Einzug in die Schule. Trainingssoftware, Tools, Plattformen und Apps kommen im Unterricht zum Einsatz. Obwohl viele Tools und Plattformen sich bereichernd auf den Unterricht auswirken können, dürfen Lehrpersonen den Fokus auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen nicht verlieren.

Die Schule hat eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Die Gesetze sind einzuhalten. Die Daten der Lernenden sind zu schützen und die Lernenden sollen nicht mit unangemessenen Inhalten konfrontiert werden.

Die Aufgaben der Schule

  • Schulinfrastruktur
    Die Schulinfrastruktur ist so ausgelegt, dass Filter und Einstellungen im Netzwerk und auf den Geräten ungeeignete Inhalte grösstmöglich blockieren. Die gängigen Sicherheitsrichtlinien sind einzuhalten.
    Diese Aufgabe übernimmt meist ein IT-Dienstleistungsbetrieb im Auftrag der Schule.

  • Festlegen verbindlicher Nutzungsbedingungen
    Es liegen allgemein gültige Nutzungsbedingungen für die Arbeit mit der von der Schule zur Verfügung gestellten IT-Infrastruktur vor. Darin sind der Nutzungszweck und die zulässige Nutzung beschrieben. Ebenso werden die Verantwortlichkeiten geregelt.
    Diese werden von den Schülerinnen und Schülern und von den Eltern zur Kenntnis genommen. Es lohnt sich, verschiedene Nutzungsbedingungen - je nach Klassenstufe - auszuarbeiten.

  • Vertrauenswürdige Angebote
    Vom Kanton und den Schulgemeinden werden den Lehrpersonen geprüfte digitale Lehrmittel, Apps und Plattformen zur Verfügung gestellt. Deren digitale Angebote sind vertrauenswürdig und wurden durch eine Fachstelle geprüft.

  • Beratung und Weiterbildung
    Die Schule stellt Ressourcen für die Beratung zur Verfügung. Lehrpersonen können sich bei Fragen oder Unsicherheiten an eine Fachperson wenden. An den Zuger Schulen sind das meist die ICT-Animatorinnen und Animatoren, welche Lehrpersonen rund um den Einsatz digitaler Medien schulen und beraten.

Die Aufgaben der Schulleitung

  • Zusammen mit der Schulleitung, und den gemeindlichen pädagogischen ICT-Leitungen werden jährlich Ressourcen für die Weiterbildung der Lehrpersonen festgelegt und geplant.

  • Die Schulleitung unterstützt die ICT-Animation mit Ideen und Ressourcen (MI-Inputs an Teamzeiten, Projekttage...)

  • Im Gespräch mit der Lehrperson ermittelt die Schulleitung mögliche MI-Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Aufgaben der Lehrperson

Die Aufgaben der Erziehungsberechtigten

  • Erziehungsberechtigte erfahren von ihren Kindern vom Schulalltag. Sollten sie Kenntnis über problematische oder fragwürdige Unterrichtsinhalte oder Verhaltensweisen erhalten, suchen sie das klärende Gespräch mit der Lehrperson.